Satzung

Satzung

Wahlordnung

§1 Wahlmodus

(1) Die Wahl der Vorstands- und Beiratsmitglieder erfolgt durch geheime Briefwahl
(postalisch oder über das Internet). Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Die Wahl der Vorstands- und Beiratsmitglieder kann auch auf der Mitgliederversammlung erfolgen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder mit Mitgliedschaft zum Stichtag 31.05 des Wahljahrs.
(2) Die Wahl der Vorstands- und Beiratsmitglieder erfolgt im Jahr vor der Amtsübernahme, möglichst vor der Mitgliederversammlung.
(3) Im Interesse der Kontinuität der Vorstandsarbeit sollte der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende Nachfolger des ausscheidenden Vorsitzenden werden. Ebenso ist eine zeitliche Streuung im Beirat anzustreben.

§2 Wahlleitung, Organisation

(1) Die Wahlen werden vom Vorstand organisiert.
(2) Die Auszählung der Stimmen und die Bekanntmachung des Ergebnisses geschehen durch 2 Wahlleiter.
(3) Über das Wahlergebnis ist von den Wahlleitern eine Niederschrift anzufertigen und zu unterzeichnen.

Beitragsordnung

§1 Natürliche Mitglieder (§ 4 Abs. 1 a Satzung)

Der Jahresbeitrag beträgt 30 €.

§2 Korporative Mitglieder (§ 4 Abs. 1 b Satzung)

Der Jahresbeitrag beträgt 500 €.

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